Im Rahmen der seitens unserer Anwaltskanzlei erbrachten Leistungen bieten wir den Kunden die Möglichkeit einer Verwahrung finanzieller Mittel, ggf. auch von Urkunden, an, sofern diese in Zusammenhang mit der Verwahrung der finanziellen Mittel stehen. Die anwaltliche Verwahrung stellt eine effiziente Methode für den Schutz finanzieller Transaktionen, die Transparenz der Geschäfte und die Sicherung der Erfüllung der vertraglichen Pflichten dar. Die Anwaltskanzlei ist der Garant und rechtlich dafür verantwortlich, dass mit den zu verwahrenden Mitteln so verfahren wird, wie im Vertrag vereinbart, ggf., wie dies aus den rechtlichen Vorschriften resultiert.
Die anwaltliche Verwahrung wird seitens der Klienten am häufigsten im Zusammenhang mit dem Abschluss von Liegenschaftskaufverträgen in Anspruch genommen. Bei der anwaltlichen Verwahrung in Verbindung mit Übertragungen immobiler Gegenstände wird ein sog. Treuhandvertrag abgeschlossen, auf dessen Grundlage eine Partei Geld für die andere Partei auf ein hierzu gesondert errichtetes und als Konto unserer Anwaltskanzlei gekennzeichnetes Konto einzahlt. Für die gesamte Dauer der Verwahrung sind die eingezahlten Geldmittel auf diesem Treuhandkonto separat von jedweden anderen finanziellen Mitteln der Anwaltskanzlei und von den finanziellen Mitteln anderer Klienten hinterlegt. Zum Zeitpunkt, zu dem die Erfüllung aller, im abgeschlossenen Treuhandvertrag (in dem die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien und der Anwaltskanzlei fixiert sind) festgelegten Bedingungen eintritt, wird das Geld von uns aus der anwaltlichen Verwahrung an die berechtigte Person freigegeben.
Das Instrument der anwaltlichen Verwahrung wird in anderen Fällen, als bei Liegenschaftsübertragungen, durch bilaterale und multilaterale Verträge geregelt, deren Inhalt stets dem individuellen Bedürfnis der jeweiligen Transaktion angepasst ist.
Für den Schutz der finanziellen Mittel der Kunden halten wir es für erwähnenswert, dass die anwaltliche Verwahrung durch die rechtlichen und die standesrechtlichen Vorschriften der Tschechischen Anwaltskammer geregelt ist und durch die Tschechische Anwaltskammer in Bezug auf die Einhaltung der Regeln beaufsichtigt wird, und zwar sowohl mittels des eingerichteten, elektronischen Journals der Verwahrungen, in das ein Anwalt jede von ihm durchgeführte Verwahrung einzutragen hat, als auch durch ihre Kontrollorgane.
Das Entgelt für die Erbringung der Leistungen der treuhänderischen Verwahrung der finanziellen Mittel ist seitens unserer Anwaltskanzlei wie folgt bemessen:
- 4.000 CZK ohne MwSt. für die Verwahrung eines Betrages bis einschl. 1.000.000 CZK
- 6.000 CZK ohne MwSt. zzgl. 0,1 % des den Betrag von 1.000,000 CZK übersteigenden Betrages für die Verwahrung eines Betrages von mehr als 1.000.000 CZK bis 10.000.000 CZK
- 20.000 CZK ohne MwSt. zzgl. 0,01 % des den Betrag von 10.000,000 CZK übersteigenden Betrages für die Verwahrung eines Betrages von mehr als 10.000.000 CZK.
Das oben angeführte Entgelt umfasst ferner die Erstellung des Treuhandvertrages, die Gebühren für die Führung des Kontos, die allfällige Aufbewahrung von Urkunden, sofern diese Bestandteil der gegenständlichen Transaktion sind, sowie auch weitere, andere, im Zusammenhang mit der Realisierung der anwaltlichen Verwahrung stehende Kosten der Anwaltskanzlei. Das Entgelt umfasst jedoch nicht das eventuelle Honorar der Anwaltskanzlei für die Vorbereitung der begleitenden Vertragsdokumentation (z.B. Kaufverträge), sofern diese auf Wunsch des Klienten durch die Anwaltskanzlei erstellt wird.